Wasserversorgung Der Markt Sulzberg wird mit Trinkwasser der Fernwasserversorgung Oberes Allgäu (FWOA) versorgt

Härtegrad

Nach dem § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) gibt es folgende Härtebereiche:

  • weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH)
  • mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° bis 14° dH)
  • hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)

Die Kenntnis der Wasserhärte ist wichtig für die richtige Dosierung von Wasch- und Reinigungsmittel.

Der Härtegrad des Wassers im gesamten Gemeindegebiet beträgt 10 - 11 dH (= Härtebereich “mittel”).

Schutz von Wasserleitungen und Wasseruhren vor Frost

Jeder Winter mit starkem Frost verursacht oft gravierende Schäden an Wasserleitungen und Wasseruhren. Viele Frostschäden, besonders an Wasseruhren, können vermieden werden, wenn rechtzeitig die notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen werden. Da jeder für seine Anlage selbst verantwortlich ist und im Schadensfall die Kosten selbst zu tragen hat, sollten im eigenen Interesse vorbeugende Maßnahmen getroffen werden:

  • Im Winter nicht benötigte Leitungen (z.B. Gartenleitungen oder Leitungen für Dachbodenräume und Garagen) absperren und vollständig entleeren (Luftzutritt). Die Entleerungsventile sollten ständig geöffnet bleiben.
  • Die Einführungsstellen des Wasseranschlusses, den Wasserzählerraum und die Räume, in denen Verteilungsleitungen frei verlegt oder an Außenwänden installiert sind, sichern und abdichten, damit Luftzug vermieden wird (zerbrochene Scheiben reparieren, die Türen abdichten, gegebenenfalls Heizung einrichten usw.)
  • Leitungen, die nicht entleert werden können (z.B. Kellerleitungen), Ventile und Wasserzähler sind in geeigneter Weise vor Frost zu schützen (mit Stroh, Holzwolle, Glaswolle, Säcke, Schaumstoffe oder ähnliche Materialien “einpacken”). Dämmstoffe unbedingt trocken halten.
  • Erscheinen die vorstehenden Maßnahmen als nicht ausreichend: Frostgefährdete Räume durch Heizkörper (Frostschutzgeräte mit Feuchtigkeitsschutz und thermo-statischer Regelung) erwärmen oder Metall-Leitungen durch geeignete elektrische Heizbänder (mit kleiner Leistung und Thermostat; Anschlussbedingungen beachten) schützen.
  • Absperreinrichtungen hinter dem Wasserzähler, im Keller und anderen frostgefährdeten Räumen, auf dichten Abschluss und Beweglichkeit prüfen.
  • Wasserzählerschächte im Vorgarten oder im Freigelände durch Einlegen von Glaswolle, von strohgefüllten Säcken oder dergleichen gegen Frosteinwirkung schützen. Tipp: Vor dem Einbringen des Dämmstoffs eine herausnehmbare Einlage (Holzbrett mit Griff) einbauen, damit Absperreinrichtung und Zähler zugänglich bleiben. Etwaige Be- und Entlüftungen der Schächte sind abzudichten, Schachtdeckel säubern und einfetten.
  • Schäden an der Anschlussleitung und an der Wasserzählanlage unverzüglich der Gemeindeverwaltung melden.
  • Für das Beseitigen von Schäden hinter der Zählanlage bitte den Installateur beauftragen.
  • Bauwasseranschlüsse sind im oberirdischen Teil besonders sorgfältig zu isolieren. Es empfiehlt sich, die Hausanschlussleitungen am Ende des Arbeitstages abzusprerren (Wasserschieber sperren) und die Leitung so gut wie möglich zu entleeren.
Antrag für die Herstellung / Änderung eines Wasseranschlusses
Ansprechpartner/in Wasser- und Abwassergebühren
Andreas Böck
Wassermeister
Sonthofener Str. 5b
87477 Sulzberg
Stefan Mußack
Stellvertretender Wasserwart
MARKT SULZBERG

Rathausplatz 4
87477 Sulzberg
Tel. 08376 9201-0
Fax. 08376 9201-40
info@sulzberg.de 
www.sulzberg.de 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
Montag:
15:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag:
16:00 – 18:00 Uhr

Verwaltungsfragen aller Art können Sie über die Behördennummer 115 klären. Sie ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

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