Breitbandversorgung im Markt Sulzberg im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Der Markt Sulzberg beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)”.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf Schnelles Internet in Bayern veröffentlicht.
Die Gemeinde veröffentlicht die Karte zu Ist-Versorgung zusammen mit der Abfrage zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen der Netzbetreiber in den nächsten 3 Jahren. Äußerungsfrist 1 Monat
Gemeinde fordert Netzbetreiber auf, sich zu Unvollständigkeiten und Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung zu äußern.
Gemeinde weist Netzbetreiber darauf hin, dass nur die Netzbetreiber an einem späteren Auswahlverfahren teilnehmen dürfen, die Datei zu eventuell bereits vorhandener eigenen Infrastruktur im Erschließungsgebiet an die BNetzA zur Einstellung in den Infrastrukturatlas übermittelt haben.
Gemeinde veröffentlicht die Bekanntmachung zum Auswahlverfahren; Gemeinde macht hier u.a. Angaben zu den Mindestvorgaben für das zu versorgende Erschließungsgebiet.
Bieter müssen mit Angebotsabgabe bestätigen, dass sie ihre Daten über eventuell bereits vorhandene Infrastruktur im Erschließungsgebiet der BNetzA übermittelt haben.
Bei nur ein oder zwei Bietern im Auswahlverfahren: Gemeinde beauftragt Breitbandzentrum mit einer Plausibilisierung der Wirtschaftlichkeitslücke.
Die Gemeinde veröffentlicht die vorgesehene Auswahlentscheidung; damit steht das endgültige Erschließungsgebiet fest.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 21.10.2021 werden die Lose 1 und 3 an die Telekom Deutschland, das Los 2 an die M-Net vergeben, vorbehaltlich der Erteilung des Förderbescheids durch die Regierung von Schwaben.
Die Gemeinde stellt bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung den Förderantrag.
Diese erlässt nach Prüfung der Unterlagen den Zuwendungsbescheid. Die Gemeinde veröffentlich das Datum des Zuwendungsbescheides der zuständigen Regierung.
Der Markt Sulzberg hat am 06.04.2022 den Förderbescheid der Regierung von Schwaben für die Förderung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie erhalten.
Die Gemeinde schließt mit dem ausgewählten Netzbetreiber den Kooperationsvertrag.
Zuvor gibt die Gemeinde des BNetzA Gelegenheit zum Entwurf des Kooperationsvertrages Stellung zu nehmen. Sofern die Gemeinde einen mit der BNetzA abgestimmten Musterkooperationsvertrag verwendet, entfällt die Verpflichtung zur Vorlage bei der BNetzA.
Am 08.08.2022 wurde für Los 2 der Kooperationsvertrag mit der M-Net, am 15.09.2022 für die Lose 1 und 3 mit der Telekom Deutschland unterschrieben.
Die Gemeinde stellt die geplante Infrastruktur in einem Fördersteckbrief dar. Hierfür stellt das Bay. Breitbandzentrum ein Online Formular zur Verfügung.
Die Gemeinde dokumentiert die errichtete Infrastruktur in einer abschließenden Projektbeschreibung. Der Fördersteckbrief und die abschließende Projektbeschreibung sind 10 Jahre auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.