Kommunale Wärmeplanung in Sulzberg Gemeinsam in eine nachhaltige Zukunft

Der verantwortungsvolle Umgang mit Energie ist ein zentrales Thema unserer Zeit – auch bei uns in Sulzberg. Um unsere Wärmeversorgung fit für die Zukunft zu machen, erarbeiten wir aktuell einen kommunalen Wärmeplan. Ziel ist es, langfristig eine klimaschonende, wirtschaftlich tragfähige und verlässliche Wärmeversorgung für unsere Gemeinde sicherzustellen.

Was ist kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, mit dem Gemeinden ihre zukünftige Wärmeversorgung strukturieren. Dabei wird untersucht, wo und wie aktuell Wärme erzeugt, verteilt und genutzt wird, welches Potenzial für nachhaltige Wärmequellen vorhanden ist – und welche Maßnahmen in den kommenden Jahren sinnvoll und realistisch umsetzbar sind.

Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Dieses verpflichtet Städte und Gemeinden dazu, bis spätestens 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen – auch wir in Sulzberg setzen diesen gesetzlichen Auftrag nun aktiv um.

So läuft die Wärmeplanung bei uns ab

Die Erstellung des Wärmeplans erfolgt in vier Schritten

Gefördert vom Bund und vom Freistaat Bayern

Die kommunale Wärmeplanung in Sulzberg wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi). Die Fördermittel ermöglichen es uns, die Planung professionell und umfassend anzugehen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Auf dieser Seite informieren wir regelmäßig über den aktuellen Stand der Wärmeplanung in Sulzberg. Melden Sie sich gerne bei uns bei Fragen oder Anregungen – denn die Energiewende gelingt nur gemeinsam.

MARKT SULZBERG

Rathausplatz 4
87477 Sulzberg

Tel. 08376 9201-0
Fax. 08376 9201-40

info@sulzberg.de 
www.sulzberg.de 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr

Montag:
15:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag:
16:00 – 18:00 Uhr

Verwaltungsfragen aller Art können Sie über die Behördennummer 115 klären. Sie ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

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