1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse und der Zustimmung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit
Der Marktgemeinderat des Marktes Sulzberg hat in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Kinderintensivpflege SpitzMichl" am 20.06.2024 beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde den Vorentwürfen und der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich liegt in der östlichen Ortslage von Sulzberg, südlich der Jodbadstraße am östlichen Ende südlich des Pfarrwegs. Er umfasst das Grundstück mit Teilflächen der Fl. Nr. 64 (TF) und 81 (TF), Gemarkung Sulzberg, mit ca. 0,4 ha.
Ziel der Bauleitplanung ist es, ein Gebäude für die Pflege von ca. ein Dutzend junger Menschen mit besonderem Pflegebedarf und zugehöriger Verwaltung zu ermöglichen. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 20.06.2024. Der Lageplan ist im Kartenausschnitt dargestellt (siehe Bild).
2. Bekanntmachung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Öffentlichkeit erhält in der Zeit vom:
Montag, den 15.07.2024 bis einschließlich Montag, den 19.08.2024
durch Veröffentlichung nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die Unterlagen des Vorentwurfs (BBP: Satzung, Begründung, Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan; FNP: Planzeichnung) stehen im vorgenannten Zeitraum im Internetportal der Gemeinde zur Verfügung (https://sulzberg.de/buergerservice/bauenumwelt/bauleitplanung). Im Rathaus Markt Sulzberg, (Rathausplatz 4, 87477 Sulzberg) besteht während der üblichen Öffnungszeiten Gelegenheit zur öffentlichen Einsichtnahme für Jedermann. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch (info@sulzberg.de) oder auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannte Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, und dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.