Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung für den Bebauungsplans "Solarpark Nägeleried" (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Der Marktgemeinderat des Marktes Sulzberg hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den „Solarpark Nägeleried“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 12.10.2023.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Das Plangebiet liegt Nahe dem Ortsteil Nägeleried des Marktes Sulzberg, nord-östlich der Bundesautobahn A7 und umfasst das Flurstück Nr. 1620 der Gemarkung Sulzberg. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan (ohne Maßstab) rot markiert dargestellt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Nägeleried“ mit Begründung in der Fassung vom 05.12.2023 wird in der Zeit vom 15.12.2023 bis 15.01.2024 im Internet auf der Internetseite www.sulzberg.de des Marktes Sulzberg veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Vorentwurf mit Begründung in der Fassung vom 05.12.2023 in der Zeit vom 15.12.2023 bis 15.01.2024 im Rathaus des Marktes Sulzberg (Rathausplatz 4, 87477 Sulzberg), Zimmer 0.05, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich Montag von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Vorentwurf mit Begründung in der Fassung vom 05.12.2023 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://sulzberg.de/buergerservice/bauen-umwelt/bauleitplanung
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (l.keller@bau-plan21.de oder petra.kortmann@sulzberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.