Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Sulzberg im Bereich des Bebauungsplanes "Kinderintensivpflege SpitzMichl" (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Der Marktgemeinderat des Marktes Sulzberg hat in öffentlicher Sitzung am 20.06.2024 die Aufstellung der Bauleitplanung beschlossen und in öffentlicher Sitzung am 12.12.2024 den Entwürfen, bestehend aus Planzeichnung und Begründung zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes, mit Umweltbericht gebilligt.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt in der östlichen Ortslage von Sulzberg, südlich der Jodbadstraße am östlichen Ende des Pfarrwegs. Er umfasst das Grundstück mit Teilflächen der Fl. Nr. 64 (TF) und 81 (TF), Gemarkung Sulzberg, mit ca. 0,48 ha.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zur vorhabenbezogenen Bauleitplanung „Kinderintensivpflege SpitzMichl“ werden mit Planzeichnung, Begründung sowie dem Umweltbericht in der Fassung vom 12.12.2024 in der Zeit vom:
Freitag, den 10.01.2025, bis einschließlich Montag, den 10.02.2025
im Internet leicht zu erreichend unter https://sulzberg.de/buergerservice/bauenumwelt/bauleitplanung veröffentlicht.
Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Markt Sulzberg, (Rathausplatz 4, 87477 Sulzberg) eingesehen werden.
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch (info@sulzberg.de) oder können bei Bedarf auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist und, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut | Art der Information |
Boden | Altlastenkataster, Baugrundgutachten, Regionalplanziel Flächensparen |
Wasser | Wasserwirtschaft, Baugrunduntersuchung |
Tiere & Pflanzen | Biotop- und Artenschutz (BNT-Kartierung nach BayKompV-Liste); Forstwirtschaft / Wald |
Luft und Lokalklima | Emissionen der Landwirtschaft (Geruch) |
Mensch (Erholung und Emissionen) | Wanderwegeplan, Facheinschätzung Immissionen |
Landschaftsbild | Landschaftsplan, Landschaftsschutz, Pflege- und Entwicklungsplan |
Kultur- und Sachgüter | Bayerischer Denkmalatlas (Boden- und Baudenkmäler) |
Nutzung erneuerbarer Energien | Energiewirtschaft, Energieatlas Bayern |
Hinweis zur Datenverarbeitung Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 e) (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Siehe auch: Formblatt des Staatsministeriums https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_datenschutz_informationspflichten.pdf und Angaben auf der Homepage der Gemeinde https://sulzberg.de/fileadmin/user_upload/Dateien/2.3.2_Bauleitplanung/Datenschutzrechtliche_Informationspflicht.pdf