Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Sulzberg im Bereich des Bebauungsplanes "Solarpark Nägeleried" (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Der Marktgemeinderat des Marktes Sulzberg hat in seiner Sitzung am 24.10.2024 den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Nägeleried“ gebilligt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Das Plangebiet liegt Nahe dem Ortsteil Nägeleried des Marktes Sulzberg, nord-östlich der Bundesautobahn A7 und umfasst das Flurstück Nr. 1620 der Gemarkung Sulzberg. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan (ohne Maßstab) rot markiert dargestellt.
Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Sulzberg und die Begründung in der Fassung vom 14.10.2024 sowie die Landschaftspflegerische Begleitplanung in der Fassung vom 14.08.2024 wird in der Zeit vom 15.11.2024 bis 15.12.2024 im Internet auf der Internetseite www.sulzberg.de des Marktes Sulzberg veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.10.2024 sowie die Landschaftspflegerische Begleitplanung in der Fassung vom 14.08.2024 vom 15.11.2024 bis 15.12.2024 im Rathaus des Marktes Sulzberg (Rathausplatz 4, 87477 Sulzberg), Zimmer 0.05, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
(Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich Montag von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.10.2024 sowie die Landschaftspflegerische Begleitplanung in der Fassung vom 14.08.2024 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://sulzberg.de/buergerservice/bauen-umwelt/bauleitplanung
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (l.keller@bau-plan21.de oder petra.kortmann@sulzberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.