Warum Gewässerrandstreifen?
Gewässerrandstreifen haben in unserer Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung. Z. B. vernetzen sie Landschafts- und Lebensräume; vermindern bei Starkregenereignissen den Eintrag von Nährstoffen und Feinmaterial aus den Ackerböden in die Gewässer und leisten einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand aller Gewässer im Landkreis.
Im Landkreis Oberallgäu haben gerade die Gewässerrandstreifen an den vielen kleinen Oberläufen eine wichtige Funktion. Sie können helfen den ökologischen Zustand größerer Flüsse wie der Iller wieder zu verbessern.
Der Gewässerrandstreifen setzt sich aus einem jeweils 5 Meter breiten begrünten Streifen beiderseits eines Gewässers zusammen. Auf diesem Streifen ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich.
Was bedeutet dies für die Landwirtschaft?
Grundsätzlich liegt die Einhaltung bzw. digitale Abgrenzung der Gewässerrandstreifen in der eigenen Zuständigkeit jedes Landwirts (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatschG).
Die Gewässerrandstreifen sind in der Regel ab der Mittelwasserlinie einzuhalten. Sofern das Gewässer eine ausgeprägte Böschungsoberkante besitzt, wird empfohlen den Gewässerrandstreifen ab der Böschungsoberkante anzulegen.
Warum müssen die Gewässer begangen werden?
Mit der Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse unterstützt die bayerische Wasserwirtschafts-verwaltung die Landwirtschaft und die Kommunen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Die jetzt anstehenden Gewässerbegehungen in Ihrer Gemeinde dienen der Erstellung einer aktuellen und fundierten Informationsgrundlage. Diese gibt allen Landwirtinnen und Landwirten Orientierung bei der Beachtung der Gewässerrandstreifen. Das WWA Kempten plant, die Gewässerrandstreifen-Kulisse für den gesamten Landkreis Oberallgäu und das Stadtgebiet Kempten bis zum Herbst 2023 erfasst zu haben.
Mit der Veröffentlichung der GWR-Kulisse durch das Landesamt für Umwelt im Umweltatlas wird die Kulisse für den Landkreis Oberallgäu und die Stadt Kempten rechtskräftig. Dies wird voraussichtlich bis zum 1. Juli 2024 geschehen.
Wichtig! An klar erkennbaren Gewässern gilt allerdings schon ab jetzt die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens.
Wie wird das Wasserwirtschaftsamt vorgehen?
Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Kempten werden ab Mitte Januar 2023 die Gewässer III. Ordnung in allen Gemeinden des Landkreises Oberallgäu sowie der Stadt Kempten begehen.
Für die Sichtung der Gewässer ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In aller Regel werden die Begehungen zu Fuß durchgeführt.
Die Berechtigung zur Durchführung der Begehungen ergibt sich aus § 101 Abs. 1 WHG.
Weitere Informationen zum Projekt:
Weitere Informationen über das Projekt Ermittlung der Gewässerrandstreifen-Kulisse sind auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamts Kempten zu finden: www.wwa-ke.bayern.de
Ihr Kontakt zum WWA Kempten:
gewaesserrandstreifen@wwa-ke.bayern.de