Bei der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Sulzberg am 12. Dezember 2024 wurden folgende Themen behandelt:
Jahresrückblick Jugendarbeit
Die Mitarbeiterin Saskia Ohlson informierte über die Tätigkeiten und Aktionen im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung im vergangenen Jahr.
Auch 2024 erfolgten wieder zahlreiche Aktionen und Unternehmungen im Rahmen des Jugendtreffs, aber auch in der Ferienbetreuung oder in der Familienarbeit.
Auch die Statistik belegt, dass das vielfältige Angebot der engagierten Mitarbeiterinnen sehr gut angenommen wird und sich weiterhin zunehmender Beliebtheit erfreut. Besonders hervorzuheben ist, dass der Jugendtreff nicht nur die Kinder und Jugendlichen im Ortskern, sondern auch in den Weilern und anderen Ortsteilen anspricht und so zu einem größeren Zusammenhalt in der Gemeinde führt.
Bericht über Tourismusaktivitäten und Budgetplan 2025
Christine Taube stellte den Jahresrückblick im Bereich Tourismus vor. Sie gab dabei einen Überblick über die zahlreichen Projekte 2024 des Allgäuer Seenlands, der Gästeinformation und des Verkehrsvereins Sulzberg, mit dem sie eng zusammenarbeitet. Die größte Herausforderung in diesem und im nächsten Jahr sei die Umstellung auf den digitalen Allgäu-Walser-Pass.
Insgesamt entwickele sich der Tourismus sehr positiv: In Sulzberg und im gesamten Allgäuer Seenland wurde ein neuer Rekord an Übernachtungen erzielt.
Zum Schluss stellte Frau Taube die geplanten Projekte und die Budgetplanung für 2025 vor. Seitens des Markgemeinderates gab es keine Einwände.
Jahresrechnung 2023 - Feststellung Rechnungsergebnis und Entlastung, Jahresabschluss Gasthof Hirsch GmbH
Der Marktgemeinderat nimmt von dem Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung Kenntnis. Die Rechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt.
Die Entlastung für das Jahr 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt.
Der Marktgemeinderat nimmt von dem Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Gasthof Hirsch GmbH Kenntnis.
Bekanntgabe der Prüfung und Entlastung des Verwaltungsbeirats der Gasthof Hirsch Sulzberg GmbH
Der Verwaltungsbeirat der Gasthof Hirsch Sulzberg GmbH wurde für seine Tätigkeit entlastet.
Vereinszuschüsse 2025
Der Marktgemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Vereinszuschüssen in Höhe von insgesamt 6.355,40 Euro zu.
2. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung (FGS) des Marktes Sulzberg vom 27.06.2018
Aufgrund der stetig steigenden Preise, Personalmangel in der Branche und immer höheren Kosten bei der Instandhaltung der zur Bestattung notwendigen Maschinen und Geräte müssen die Preise nun regelmäßiger angepasst werden.
Der Marktgemeinderat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung (FGS) des Marktes Sulzberg vom 27.06.2018 in der Fassung vom 12.12.2024.
Erstellung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes in Kombination mit einem kommunalen Sturzflut-Risikomanagement - Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Konzepterstellung
Der Marktgemeinderat beschließt, den Auftrag zur Erstellung eines integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement (Teil A) in Kombination mit einem integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept (Teil B) an das Ingenieurbüro Mooser aus Kaufbeuren zu vergeben.
Bauantrag - Hiltensberg 1, FlNr. 1455 Gmk. Sulzberg - Tektur: Nutzungsänderung zum Neubau eines Austragshauses mit Einliegerwohnung und Garage zur Ferienwohnung
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Bauantrag - Winkel 7a - 7e, FlNr. 554/1 Gmk. Moosbach - Parkplatzerweiterung des Gästehauses Allgäu-Weite
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Bauantrag - Unterthannen 6, FlNr. 1711/4 Gmk. Sulzberg - Anbau eines Maschinenstadels
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Bauantrag - Martinszeller Straße 6, FlNr. 36/1 Gmk. Sulzberg - Abbruch und Neuerrichtung eines ehemaligen Bauernhofes mit Anhebung des Dachstuhls
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Abstandsflächenthematik ist durch das Landratsamt OA zu klären.
Bauantrag - See, FlNr. 2135 Gmk. Sulzberg - Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage mit einer Nennleistung von 4,0 MWp, zugehörige Trafostation, eine Übergabestation und einem Batteriespeicher
Das gemeindliche Einvernehmen wird bei einer vorliegenden Privilegierung erteilt.
Sollte der Bauherr bei Nichtvorliegen einer Privilegierung das Bauvorhaben auf den privilegierten 200-m-Bereich beschränken, dann wird das gemeindliche Einvernehmen ebenfalls erteilt.
Sollte der Bauherr bei Nichtvorliegen einer Privilegierung am gesamten Bauvorhaben festhalten, wird die Durchführung eines dann erforderlichen Bauleitplanverfahrens in Aussicht gestellt. Die Kosten für das Verfahren sind in diesem Fall vom Bauherrn zu tragen.
Sollte der Bauherr als Alternative die Errichtung der PV-Anlage innerhalb des privilegierten 200- m- Korridors in Betracht ziehen und dafür einen Bauantrag stellen, so wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.