Bei der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Sulzberg am 16. Mai 2024 wurden folgende Themen behandelt:
Bauantrag – Kohlenberg 1, Fl.Nr. 604, Gemkg. Moosbach – Errichtung einer Futtermittel- und Maschinenhalle auf das bestehende Fahrsilo
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wurde bei vorliegender Privilegierung erteilt.
Bauantrag – Ruchis 2, Fl.Nr. 374, Gemkg. Ottacker – Teilabbruch der Tenne und Errichtung einer neuen Wohneinheit an bestehendem Wohnhaus
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Bauleitplanung – Anfrage zur Erweiterung des Bebauungsplans Zanderstraße
Ein Bauwerber möchte am Ende der Wallerstraße über die bisherige Bebauung hinausgehend ein Wohngebäude errichten. Der Bereich ist im Moment aus dem Plangebiet ausgeschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass der vorgeschriebene Abstand zur Hochspannungsleitung eingehalten werden könne.
Das Landratsamt kam nach einer Ortsbesichtigung zu folgender Einschätzung:
„Eine Bebauung an dieser Stelle ist aus topographischen Gründen nicht empfehlenswert. Ein Gebäude käme an dieser Stelle viel zu hoch bzw. man müsste das Gelände sehr stark abtragen, was neben hohen Baukosten auch zu einer großen Verschattung führen würde. Zudem ist fraglich, ob ein Geländeabtrag in diesem Ausmaß möglich wäre, da sich auf der Erhebung ein Mast der Starkstromleitung befindet, dessen Standsicherheit nicht gefährdet werden darf.“
Das Gremium beschließt einstimmig nach eingehender Diskussion:
- Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll die Möglichkeiten für eine Bauleitplanung näher geprüft werden.
- Die Gebäudehöhe hat sich an den bestehenden Gebäuden zu orientieren. Die Firsthöhe der angrenzenden Bebauung darf nicht überschritten werden.
- Die Kosten für die Machbarkeitsstudie und sämtliche Verfahrensschritte des Bauleitplanverfahrens sind vom Bauherren zu tragen und in einer entsprechenden Kostenübernahmeerklärung festzuhalten.