Bei der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Sulzberg am 18. April 2024 wurden folgende Themen behandelt:
Einführung eines Punktesystems zur Bauplatzvergabe - Gewichtung der Vergabekriterien
In der Sitzung am 27.07.2023 waren die Kriterien für die zukünftige Vergabe von Baugrundstücken nach einem Punktesystem bereits festgelegt worden. Diese galt es nun zu gewichten.
Das Verfahren wurde so ausgestaltet, dass Bewerber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, die Vergabe aber möglichst gerecht erfolgt und möglichst viele Fälle abdeckt. Für die Gewichtung wurden im Vorfeld viele Beispielfälle durchgespielt. Das Vergabesystem ist in Prozenten ausgelegt, da dies transparenter und leichter zu verstehen ist.
Jedes einzelne Kriterium, das in das Punktesystem einfließen soll, wurde nochmals ausführlich erläutert und vom Gremium diskutiert. Die Kriterien setzen sich je zur Hälfte aus ortsbezogenen und sozialen Aspekten zusammen. Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die folgende künftige Gewichtung:
Ortsbezogene Kriterien:
aktueller/früherer Hauptwohnsitz in der Gemeinde: | max. 30 % |
Verwandtschaft 1. Grades mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde: | max. 5 % |
aktive Mitgliedschaft in örtlichem Verein: | 5 % |
herausragendes Ehrenamt in der Gemeinde: | 5 % |
Arbeitsplatz in der Gemeinde: | 3 % |
Geschaffene Arbeitsplätze in der Gemeinde: | max. 2 % |
Gesamt: | 50 % |
Soziale Kriterien:
minderjährige Kinder: | max. 30 % |
Familienstand: | 2,5 % |
pflegebedürftige Personen/Personen mit MdE | max. 7,5 % |
aktives Engagement im Katastrophenschutz: | 5 % |
fehlender Wohnraum | max. 5 % |
Gesamt: | 50 % |
Bauvoranfrage - Winkel 1, FlNr. 615/1 Gmk. Moosbach - Anbau Büroräume und Lager an die bestehende Auto-Werkstatt
Der Beschluss vom 21.03.2024 wurde aufgrund neuer Erkenntnisse aufgehoben. Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage wurde nun einer Reihe von Vorgaben erteilt. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den später folgenden Bauantrag wurde dem 1. Bürgermeister in eigener Zuständigkeit übertragen.
Bauantrag - Untergassen, Nähe HausNr. 15, Fl.Nr. 824/5 Gmkg. Moosbach - Neubau eines Wohngebäudes
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Untergassen – Hinter’m Buch“ hinsichtlich des Baufensters, der Firstausrichtung, der Dachüberstände, der Fassadengestaltung und der kleingliedrigen Fenster wurden erteilt. Die Bauaufsichtsbehörde wird gebeten, folgende Hinweise in den Genehmigungsbescheid aufzunehmen: Die gewerbliche Nutzung als Ferienwohnung ist unzulässig. Bei den Bauarbeiten ist sicherzustellen, dass die Leitung des Schmutzwasser-Hausanschlusses nicht beschädigt wird.
Bauvoranfrage - Nähe Steingaden 11a, FlNr. 381/1 Gmkg. Sulzberg - Neubau eines Austragshauses mit Ferienwohnung und Garagen
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage wurde bei vorliegender Privilegierung erteilt.