Bei der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Sulzberg am 25. September 2023 wurden folgende Themen behandelt:
BAUANTRÄGE
Schlechtenberg 11, FlNr. 1574 Gmk. Sulzberg - Nutzungsänderung von landwirtschaftlicher Bergehalle in einen Handwerksbetrieb - Werkhalle Zimmerei
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Bebauungsplan "Gewerbegebiet nördlich BAB 980" - Aufstellungsbeschluss
Aufgrund zahlreicher Anfragen von Gewerbetreibenden nach Baugrundstücken oder Erweiterungsmöglichkeiten beabsichtigt der Markt Sulzberg, den Gewerbepark in See zu erweitern und ein weiteres Gewerbegebiet nördlich der BAB 980 (westlich der Kreisstraße OA 6) auszuweisen. Der infrage kommende Bereich ist derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Für das Projekt ist ein Bauleitplanverfahren mit Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan nötig.
Laut Bürgermeister Gerhard Frey hätten erste Vorgespräche mit der Regierung von Schwaben und Vertretern unterschiedlicher Sachgebiete am Landratsamt Oberallgäu gezeigt, dass der Bereich für ein Gewerbegebiet geeignet sei. Eine genauere Planung für das Gewerbegebiet liege derzeit noch nicht vor. Hierzu sei ein Planungsbüro einzuschalten, welches das Bauleitplanverfahren begleiten soll. Zudem sei im Vorfeld auf jeden Fall eine Machbarkeitsstudie nötig.
Mehrere Gemeinderäte sprachen sich in der Diskussion für die Entwicklung des Gewerbeparks aus: die Gemeinde brauche Gewerbesteuereinnahmen, da viele Investitionen nötig seien, z.B. der Bau von Kindergärten. Dies sei die letzte Chance für den Markt Sulzberg ein Gewerbegebiet zu bekommen. Diese müsse genutzt werden
Der Marktgemeinderat beschloss mit 11 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme die Aufstellung eines Bebauungsplanes und erteilte seine Zustimmung für die Beauftragung eines Planungsbüros mit der Machbarkeitsstudie. Die Verwaltung wurde mit der weiteren Umsetzung beauftragt.
15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans "Gewerbegebiet nördlich BAB 980" – Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschloss mehrheitlich (11:1) die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des geplanten Gewerbeparks nördlich der BAB 980.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Nägeleried" - Aufstellungsbeschluss
Nördlich der Autobahn A7, in der Nähe der Weiler Nägeleried und Sulzbrunn auf der Fl.Nr. 1620 Gmk. Sulzberg soll eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichtet werden. Da sich der Bereich z.T. außerhalb des privilegierten 200-Meter-Streifens entlang der Autobahn befindet, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Herr Jörg Schweiger (Vertreter der Geschäftsführung) und Herr Edmund Haug (Vertreter Planungsbüro) stellten das Projekt vor. Betreiberform soll eine GmbH & Co.KG mit Sitz in Sulzberg sein, sodass die Gewerbesteuer vor Ort bleibt. Die Gemeinde würde zudem von einer Beteiligung nach dem EEG sowie ggf. Leitungsentgelten profitieren. Der Betreiber bietet der Gemeinde an, den Betrag von 0,2 ct/kWh auf 0,3 ct/kWh zu erhöhen. Die Nachfragen beantworteten sie wie folgt: eine Beteiligung der Gemeinde bzw. von Bürgern ist nicht möglich, da der erzeugte Strom direkt der Betreiberfirma Rapunzel dienen soll. Laut AÜW reicht die derzeitige Trafostation für das Vorhaben aus. Hinsichtlich der Ausgleichsflächen ist aufgrund der derzeitigen Überarbeitung der diesbezüglichen Vorgaben noch keine konkrete Aussage möglich. Die weitere Extensivierung des Bodens und die Förderung der Biodiversität soll über Weidewirtschaft, z.B. mit Schafen, erfolgen. Die Abgrenzung der PV-Anlage vom Wanderweg durch einen Zaun wird geprüft.
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans. Die Verwaltung wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Nägeleried" - Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Nägeleried“.
1.Teilaufhebung Bebauungsplan Moosbach - Aufstellungsbeschluss und Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Moosbach-Südwest“ im sog. beschleunigten Verfahren, um den Bau eines Einfamilienhauses zu ermöglichen.
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Freiflächenphotovoltaik bei Schlechtenberg" (vorhabenbezogener Bebauungsplan) - Aufstellungsbeschluss und Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Die Freiflächenphotovoltaikanlage zwischen Schlechtenberg und Bodelsberg soll erweitert werden. Dazu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich. Es handelt sich um zwei Flächen à 9,14 ha und ca. 2,55 ha. Die aktuelle Anlage liefert ca. 8,2 MWp. Die Erweiterung soll weitere 10 MWp erbringen.
Herr Alexander Hörmann stellte die Einzelheiten des Projekts vor. Er sagte, eine Beteiligung von Gemeinde und Bürgern sei grundsätzlich vorstellbar, auch bei der bestehenden Anlage konnten sich Bürger beteiligen. Die gesamte Fläche soll mit Schafen beweidet werden. Die hier verlaufende Fernwasserleitung wird ausgespart.
Die Umweltuntersuchung habe gezeigt, dass der Ausgleichsbedarf bei ca. 170.000 Punkten liegt, aber insgesamt 270.000 Punkte z. B: durch Pflanzen von 85 Obstbäumen und 580 Sträuchern, Errichten von Nistkästen/Totgehölzen und die weniger intensive Nutzung der Flächen erreicht werden.
Ob ein hier eingezeichnetes Bodendenkmal beeinträchtigt werden könnte, muss durch eine Schürfung überprüft werden. Die PV-Anlage könnte ggf. in diesem Bereich auf Betonfundamente gesetzt werden. Der Marktgemeinderat des Marktes Sulzberg beschloss die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes (12:1).
13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des "Freiflächenphotovoltaikanlage bei Schlechtenberg" (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Der Marktgemeinderat beschloss die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes (12:1)
Gerhard Frey
1. Bürgermeister