Amtliche Bekanntmachungen

Aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 27. April 2023

Bei der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Sulzberg am 27. April 2023 wurden folgende Themen behandelt:

Betreuungssituation in den Kindergärten und Kinderkrippen in Sulzberg

Im Bereich des Kindergartens und der Kinderkrippe wird es in Sulzberg im kommenden Be-treuungsjahr einen erheblich über dem Angebot liegenden Betreuungsbedarf geben. Nach aktuellem Stand können 12 Kinder nicht in die Regelgruppen und 20 Kinder nicht in die Krip-pengruppen aufgenommen werden. Diese Entwicklung konnte nicht vorhergesehen werden. Mögliche Gründe sind die sehr starken Geburtenjahrgänge der letzten Jahre sowie die hohe Rückstellungszahl der sogenannten „Korridorkinder“ – gemeint sind Kinder, die zwischen 1. Juli und 30. September sechs Jahre alt werden. Bei ihnen dürfen die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie im selben oder im darauffolgenden Jahr eingeschult werden.

Mögliche Einrichtung einer Großtagespflege als kurzfristige Maßnahme

Die Verwaltung stellte folgende Lösungsansätze vor, mit denen die Situation verbessert werden könnte: die Errichtung einer Großtagespflege, die Errichtung einer Mini-Kita, die Er-weiterung der bestehenden Kita, die Einstellung zusätzlichen Personals für eine bestehende Kita und Belegung der Krippengruppen mit 15 Kindern pro Gruppe, die Erweiterung der Be-triebserlaubnis für den Waldkindergarten. Grundsätzliche Voraussetzungen für diese Optio-nen sind die Gewinnung von genügend Fachpersonal, das Finden passender Räumlichkeiten sowie die Genehmigung bzw. Zustimmung der Fachaufsichtsbehörden. Da derzeitig noch nicht gesagt werden kann, ob die Umsetzung eines oder mehrerer Lösungsansätze bis zum kommenden Beginn des Betreuungsjahres 01.09.2023 gelingt, wird den betroffenen Eltern ausdrücklich empfohlen, sich weiterhin in anderen Einrichtungen nach einem Betreuungs-platz für ihr Kind umzusehen. Der Marktgemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der Gewinnung von zusätzlichem pädagogischem Fachpersonal, um die Belegungssituation im Betreuungsjahr 2023/2024 zu verbessern. Er billigte zudem die eventuell möglichen vorüber-gehenden Unterschreitungen im Anstellungsschlüssel von Einrichtungen. Die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verbesserung der Betreuungssituation für 2023/2024 werden, obwohl sie bisher nicht im Haushaltsplan 2023 veranschlagt sind, zur Verfügung gestellt. Die Ver-waltung wurde bevollmächtigt die weiteren Schritte zur Verbesserung der Betreuungssitua-tion einzuleiten und umzusetzen. Ausdrückliches Ziel ist es, im Betreuungsjahr 2023/24 die Aufnahme möglichst vieler Kinder aus dem Gemeindegebiet in einer Betreuungseinrichtung zu ermöglichen. 

Planungsgrundlage für weitere Prognosen bezüglich der Entwicklung von Sulzberg in den nächsten Jahren

Das Landratsamt Oberallgäu bat um eine Einschätzung zur Berechnung zukünftiger Progno-sen über den Bevölkerungszuwachs für die kommenden Jahre in Sulzberg (Hildesheimer Bevölkerungsmodell). Die beschlossene Antwort des Marktgemeinderats lautet, dass von einem konstanten weiteren Wachstum wie in den letzten drei Jahren (durchschnittlich +53 Personen) ausgegangen wird.

Haushalt 2023

Die Verwaltung stellte den Vorbericht zum Haushalt, die Haushaltssatzung sowie alle Anla-gen und Bestandteile des Haushaltsplanes des Marktes Sulzberg für das Haushaltsjahr 2023 vor. Der Marktgemeinderat beschloss die vorgetragene Haushaltssatzung und ge-nehmigte alle Anlagen und Bestandteile des Haushaltsplanes einstimmig. 

Hebesätze für die Grundsteuer A und B

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B werden nicht erhöht, da die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen dem Vermögenshaushalt und nicht der Finanzierung des Verwaltungshaushaltes dient.

Finanzplanung 2024 - 2026 

Ebenfalls einstimmig beschloss der Marktgemeinderat die vorgetragene Finanzplanung für die Jahre 2024-2026.

Gasthof Hirsch GmbH – Stammkapitalerhöhung

In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 24.03.2023 waren bereits die anstehenden Investitionen der Gasthof Hirsch Sulzberg GmbH erläutert worden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen empfahl der Verwaltungsbeirat dem Marktgemeinderat, 2023 eine Stammkapitalerhöhung/Kapitalrücklage der Gasthof Hirsch Sulzberg GmbH vorzu-nehmen, um die beiden Kredite bei der Sparkasse Allgäu zurückführen zu können. Bei Mitbe-rücksichtigung des Kapitaldienstes im Jahr 2023 ergibt sich eine Kreditbelastung in Höhe von 449.610,51 Euro. Zu diesem Betrag kommen noch 110.000 Euro für die Ertüchtigung des Brandschutzes im Gasthof Hirsch und in der ehemaligen EVG hinzu. Somit ergibt sich eine Kapitalerhöhung von insgesamt 560.000 Euro, welche der Marktgemeinderat einstimmig beschloss. 

Bauanträge 

Unterthannen 1b, Fl.Nr. 1713/3 Gemarkung Sulzberg - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

 

Gerhard Frey
1. Bürgermeister

MARKT SULZBERG

Rathausplatz 4
87477 Sulzberg
Tel. 08376 9201-0
Fax. 08376 9201-40
info@sulzberg.de 
www.sulzberg.de 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
Montag:
15:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag:
16:00 – 18:00 Uhr

Verwaltungsfragen aller Art können Sie über die Behördennummer 115 klären. Sie ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.