Ambulanter Krankenpflegeverein Sulzberg e. V.
Der Ambulante Krankenpflegeverein Sulzberg e. V. kümmert sich mit Fachkompetenz und sehr viel Menschlichkeit ausschließlich um die im gesamten Gemeindegebiet lebenden Bürgerinnen und Bürger.
Unser Ziel ist es, den Menschen in unserem Heimatort – egal ob jung oder alt - eine individuelle, von Mitmenschlichkeit geprägte professionelle Pflege und Unterstützung zukommen zu lassen. Auf diese Weise möchten wir dazu beitragen, dass sie auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit zu Hause wohnen bleiben können und sich dabei stets bestmöglich versorgt wissen.
Wir sind eine professionelle selbständige und gemeinnützige ambulante Krankenpflege auf Vereinsbasis und Mitglied im Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V.
Unser Mitarbeiterstamm setzt sich aus qualifizierten Pflegefachkräften, Hauswirtschaftskräften sowie Büroangestellten zusammen. Sie alle leben in Sulzberg oder in der unmittelbaren Umgebung. Dadurch besteht von Anfang an ein besonderer Bezug zu unseren Klientinnen und Klienten – etwas, das uns deutlich von einem beliebigen externen Dienstleister unterscheidet.
Unser Büro befindet sich in der Seniorenanlage „Haus Theresia“ in Sulzberg (Ifenstraße 2), wodurch wir kurze Anfahrtswege haben und stets in der Nähe sind.
Der Ambulante Krankenpflegeverein Sulzberg e.V. sucht dringend Verstärkung!
Wenn du als Alten-/Krankenpflegekraft (m/w/d) in Teilzeit (10-20 Std./Woche) bei uns arbeiten möchtest, erwarten dich nicht nur ein tolles Team und eine herzliche Atmosphäre, sondern auch attraktive Benefits wie tarifliche Vergütung, familienfreundliche Arbeitszeiten, 30 Tage Urlaub und vieles mehr.
Fachliche Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei allen Themen rund um die häusliche Pflege (z.B.: Welche Unterstützungsleistungen gibt es? Was steht Ihnen zu? Wer trägt die Kosten? u.v.m.)
Beratung und Hilfe beim Erst-/Neuantrag eines Pflegegrades, bei Höherstufungen, bei der Beantragung von Pflegeleistungen sowie bei Widersprüchen gegen Ablehnungsbescheide
Häusliche Pflegetätigkeiten nach SGB V und ärztlicher Verordnung
Körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen nach SGB XI (Pflegegrad 1 bis 5)
Haushaltsnahe Leistungen im direkten Patientenumfeld nach SGB XI (z.B. Hilfe bei der Erledigung von Haushaltstätigkeiten wie Putzen, Wäschewaschen etc.)
Haushaltshilfe als Selbstzahlerleistung
Verhinderungspflege nach SGB XI §39 (ab Pflegegrad 2) – d.h. wir kümmern uns, wenn die pflegenden Angehörigen verhindert sind oder Erholung brauchen
Leistungen aus dem Entlastungsbetrag (125 Euro/Monat, Stand April 2023) nach SGB XI §45 und §45b (je nach Pflegegrad z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Haushaltshilfe, Betreuung, Gesellschaft zum Unterhalten, gemeinsam Frühstücken, Spielen u.v.a.)
Pflichtberatungsbesuche ab Pflegegrad 2