Unterstützung der Bürger zum Grundsteuerbescheid 2025

Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu Ihrem neuen Grundsteuerbescheid geben. Ziel ist es, Ihnen die Berechnung der Grundsteuer verständlich zu machen und Sie bei Fragen gezielt an die zuständigen Stellen zu verweisen.

Warum erhalten Sie einen neuen Grunsteuerbescheid?

Seit 2022 waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Erklärung hat das Finanzamt den „Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 01.01.2025“ ermittelt.

Der Markt Sulzberg setzt diesen Bescheid ab 2025 um.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

  1. Grundsteuermessbetrag: Das Finanzamt legt diesen Betrag im Messbescheid fest.
  2. Hebesatz: Der Markt Sulzberg multipliziert den Messbetrag mit dem unverändert gebliebenen Hebesatz von 300%.

Der Markt Sulzberg kann den vom Finanzamt festgelegten Messbetrag nicht verändern und ist an diesen gesetzlich gebunden.

Warum müssen Sie mehr oder weniger bezahlen?

Der Grundsteuerbetrag ändert sich, weil das Finanzamt den sogenannten „Messbetrag“ neu berechnet hat. Dies geschah anhand Ihrer Angaben in der Grundsteuererklärung. Der Hebesatz des Markt Sulzberg hingegen bleibt gleich.

Wenn also der neue „Messbetrag“ des Grundstücks vom Finanzamt höher oder niedriger festgesetzt wurde, wirkt sich das direkt auf die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer aus.

Da die Berechnungsgrundlage vom Finanzamt stammt, überprüfen Sie bitte zunächst den Messbescheid des Finanzamtes bei Zweifel an der Festsetzung.

Warum sollten Sie keinen Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid des Markt Sulzberg einlegen?

Im Falle eines Widerspruchs des Steuerpflichtigen gegen den Grundsteuerbescheid für 2025 der Gemeinde, kann dieser nur dem Landratsamt Oberallgäu als Widerspruchsbehörde zur Entscheidung überlassen werden. Diese kann den Widerspruch aufgrund der Bindungswirkung des Grundlagenbescheids vom Finanzamt nur kostenpflichtig zurückweisen.

Bei Zweifeln an der Festsetzung kontrollieren Sie bitte zunächst den Messbescheid des Finanzamtes und nehmen gegebenenfalls die Möglichkeit des Stellens eines Änderungsantrags oder alternativ einer korrigierten Erklärung per ELSTER oder in Papierform beim zuständigen Finanzamt wahr.

In beiden Fällen wird eine Fortschreibung auf den 01.01.2023 durchgeführt, die zu einem korrigierten Grundsteuermessbescheid auf den 01.01.2025 führt. (Für den Fall dass der Antrag oder die Erklärung erst im Jahr 2025 beim zuständigen Finanzamt eingeht, ist die Änderung mit entsprechender Korrektur für den 01.01.2025 ebenfalls noch möglich.)

Für die rechtlichen Fragen zur Grundsteuer oder zum Ausfüllen der Erklärungsvordrucke verweisen wir auf die laufend an aktuelle Aufgaben und Anfragen angepasste Internetseite www.grundsteuer.bayern.de und auf die Grundsteuer Hotline 089/30 70 00 77.

Was tun bei fehlerhaften Daten?

  • Namens- oder Adressfehler: Bitte melden Sie Änderungen mit Ihrer Finanzadressen-Nr. per Mail an grundsteuer@sulzberg.de, telefonische Änderungen sind nicht möglich!
  • Falsche Steuerberechnung: Änderungen sind nur mit einem neuen Messbescheid des Finanzamts möglich. Solange dieser nicht vorliegt, bleibt die von dem Markt Sulzberg festgesetzte Steuer zahlungspflichtig. Eventuelle Überzahlungen werden Ihnen nachträglich erstattet.

Warum bekommen Sie einen Bescheid, obwohl das Objekt veräußert wurde?

Falls Sie zum Bewertungsstichtag (01.01.2022) noch Eigentümer des Grundstücks waren, sind Sie für den Zeitraum steuerpflichtig. Bei einem zwischenzeitlichen Eigentümerwechsel wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt, da der Markt Sulzberg die Daten nicht eigenmächtig ändern kann.

 

 

 

MARKT SULZBERG

Rathausplatz 4
87477 Sulzberg
Tel. 08376 9201-0
Fax. 08376 9201-40
info@sulzberg.de 
www.sulzberg.de 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
Montag:
15:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag:
16:00 – 18:00 Uhr

Verwaltungsfragen aller Art können Sie über die Behördennummer 115 klären. Sie ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

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