Amtliche Bekanntmachungen

Aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 02.03.2023

eza-Vortrag Dr. Barth - Potentialanalyse Energie

Dr. Hans-Jörg Barth vom eza! Energie- und Umweltzentrum Allgäu stellte die Ergebnisse der Potenzialanalyse zu erneuerbaren Energien in der Gemeinde Sulzberg vor. Laut Treibhausgasbilanz aus dem Jahr 2014 lag der CO2-Ausstoß in der Gemeinde im Verkehrssektor bei 14.544 Tonnen pro Jahr (t/a), bei den Haushalten bei 7.796 t/a und im Bereich der Wirtschaft bei 9.704 t/a.

Dr. Barth erklärte, der Bedarf für die Wärmeerzeugung sei aufgrund vieler Neubauten und größerer Wohnflächen immer noch ansteigend. Dem müsse man entgegenwirken, etwa durch den verstärkten Bau von Mehrfamilien-/Mehrgenerationenhäusern statt Einfamilienhäusern, durch eine Innenverdichtung und die Reduktion von Leerständen. Zudem müssten im Ort pro Jahr ca. 50 alte Gebäude energetisch saniert und z.B. Ölheizungen durch moderne Heizsysteme ersetzt werden.

Was die Technik zur Wärmegewinnung angeht, gebe es im Raum Sulzberg großes Potential für Erdsonden; im Bereich der Iller sei Grundwasserwärmenutzung möglich. Auch eine Nahwärmeversorgung sei denkbar und vor allem für Gebäude geeignet, die schwer zu sanieren sind. Das Potential für Windkraft im Bereich Sulzberg stufte der Experte hingegen als eher gering ein.

Er gab den Gemeindevertretern die Empfehlungen mit, eine Wärmeplanung zu erstellen und die Nahwärme auszubauen. Im Bereich Elektrizität sei die erste Priorität, mehr Dachflächen - auch von kommunalen Gebäuden - für PV-Anlagen zu nutzen. Die Gemeinde habe in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, Dachformen so festzusetzen, dass sie sich für die Anbringung von PV-Anlagen eignen. Er empfahl der Gemeinde überdies, sich Flächen für Freiland-PV-Anlagen entlang der Autobahn zu sichern, um zu verhindern, dass Großkonzerne diese nutzten. Wenn möglich sollten Erzeugergemeinschaften mit mindestens 30 % Bürgerbeteiligung gegründet werden. Auch sollte man Allgäu-Netz die Möglichkeit einer Beteiligung (z.B. 10 %) bieten, da ein Anschluss sonst auch verweigert werden könne. Beim Thema Verkehr sei es wichtig, die Elektrifizierung voranzutreiben, weniger zu fahren, Kfz abzumelden und Alternativen (z.B. Rad, ÖPNV) zu fördern. Die von der EU angestrebte Klimaneutralität bis 2050 sei bei größtmöglicher Anstrengung möglich. Das vom Landkreis Oberallgäu gesteckte Ziel, diese bereits 2035 zu erreichen, sei dagegen unrealistisch.

Bürgermeister Frey ergänzte, der Markt Sulzberg sei bereits auf einem guten Weg. Man werde eine Wärmeplanung angehen, Potenziale für PV-Anlagen lasse man bereits durch ein Planungsbüro bewerten und der ÖPNV wurde in der Taktung erhöht. Sulzberg könne bereits fast 100 % seines eigenen Strombedarfs regenerativ erzeugen, allerdings gebe es natürlich immer „Luft nach oben“.
 

Beratung und Beschlussfassung über die Grundsatzentscheidung zur Beteiligung vom Markt Sulzberg bei der Gründung einer landkreisweiten Energiegesellschaft

Bürgermeister Gerhard Frey sagte, bei der Energiewende hätten die Kommunen eine Schlüsselrolle: sie müssten die Vorhaben der Bundes- und Staatsregierung unter Berücksichtigung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte konkret umsetzen und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Durch eine Selbstversorgung mit erneuerbarem Strom mache man sich von externen Energieerzeugern oder -lieferanten unabhängig und habe die Möglichkeit, die Energiepreise selbst zu steuern sowie die Wertschöpfung vor Ort zu halten.

Der Landkreis Oberallgäu und die kreisangehörigen Kommunen befänden sich aufgrund einer hohen Jahresglobalstrahlung sowie einer großen Anzahl windhöffiger Standorte in der Region in einer vorteilhaften Situation.

Bürgermeister Frey betonte, für die Umsetzung der mit der Energiewende einhergehenden neuen Aufgaben sei ein gemeinsames strategisches Handeln auf Landkreisebene wichtig. Hierfür sei eine gemeinsame Organisationsform, bei der die Beteiligung der Bevölkerung sowie weiterer regionaler Akteure ausdrücklich erwünscht sei, „mehr als sinnvoll“.

Der Marktgemeinderat folgte einstimmig seiner Empfehlung, sich gemeinsam mit dem Landkreis Oberallgäu und weiteren kreisangehörigen Kommunen an der geplanten Gründung einer Energiegesellschaft privatrechtlicher Art zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Landkreisgebiet zu beteiligen.
 

Bauanträge

  • Informelle Bauvoranfrage - Stuibenweg 7, FlNr. 211/37 Gmk. Sulzberg - Errichtung einer Dachgaube. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig in Aussicht gestellt.
  • Bauantrag - Nähe Bgm.-Herz-Platz 4, Fl.Nr. 22 u. 26 Gmk. Moosbach -Einfamilienhaus Neubau. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag in der jetzigen Form wurde nicht erteilt, jedoch in Aussicht gestellt, wenn der Bebauungsplan „Moosbach-Südwest“ entsprechend geändert werden kann.
     

Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 3.2 - Nutzung der Windenergie - des Regionalplan der Region Allgäu; informelle Anhörung zu den Suchräumen

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Allgäu hat beschlossen, das Teilfachkapitel B IV 3.2 – Nutzung der Windenergie – fortzuführen. Ziel des Regionalen Planungsverbandes ist es, die Flächenvorgaben des Bundes und des Freistaates Bayern zu erfüllen. Hierzu müssen mindestens 1,8 % der Regionsfläche als Vorranggebiete für die Windenergie festgelegt werden. Im gegenwärtig gültigen Regionalplan waren auf der Grundlage eines regionsweiten und einheitlichen Kriterienkataloges Ausschlussgebiete festgesetzt. Es wurden Suchräume innerhalb der Region eingegrenzt, um Flächen zu identifizieren, die möglicherweise künftig als Vorranggebiete für die Windenergie festgelegt werden können. Diese Suchräume sollen nun weiter eingegrenzt werden. Da sich im Bereich des Marktes Sulzberg nur ein sehr kleiner Bereich nördlich von Schlechtenberg als Suchraum ergeben hat, wurde der Beschluss gefasst, von einer entsprechenden Stellungnahme an den Planungsverband abzusehen.
 

Schöffenwahl für die Jahre 2024 - 2028 - Beschlussfassung über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste

Der Markt Sulzberg wurde aufgefordert, für die anstehende Wahl der Schöffen für die Jahre 2024-2028 eine Vorschlagsliste an das Amtsgericht Kempten (Allgäu) zu übersenden. Die Vorschlagsliste soll mindestens 14 Personen enthalten. Der Marktgemeinderat beschloss, alle Personen, die sich um das Amt eines Schöffen beworben haben, in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren zu betreiben.

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