Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung

Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
 

Wer in Deutschland ein Gewerbe betreiben möchte, muss persönlich zuverlässig sein.

Mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie erfahren, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben und nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind. Dies ist insbesondere nötig, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben, zum Beispiel:

  • Immobilienvermittlung
  • Gebrauchtwagenhandel
  • Reisebüro

Im Gewerbezentralregister werden erfasst:

  • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe,
  • Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen,
  • Gewerbeuntersagungen,
  • Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins  sowie dessen Entzug,
  • Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden,
  • Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe in bestimmten Fällen,
  • Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200,00 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

MARKT SULZBERG

Rathausplatz 4
87477 Sulzberg

Tel. 08376 9201-0
Fax. 08376 9201-40

info@sulzberg.de 
www.sulzberg.de 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr

Montag:
15:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag:
16:00 – 18:00 Uhr

Verwaltungsfragen aller Art können Sie über die Behördennummer 115 klären. Sie ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

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