Bauplatzvergabe Zanderstraße nach neuem Punktesystem Bewerbungszeitraum ist vom 07. Februar bis 02. März 2025
Der Markt Sulzberg hat im Baugebiet Zanderstraße ein weiteres Grundstück (Zanderstraße 12) zu vergeben. Der Bewerbungszeitraum läuft vom 07. Februar bis 02. März 2025 und die Vergabe erfolgt nach einem neuen Punktesystem (siehe unten). Die Unterlagen für die Bewerbung (Richtlinien zur Punktevergabe und Antragsformular) stehen unten auf der Seite als Download zur Verfügung. Alternativ können sie auch in Papierform im Rathaus abgeholt werden.
Die vollständigen, ausgefüllten Antragsformulare müssen bis zum Ende des Bewerbungszeitraums, spätestens am 02.03.2025, im Rathaus eingegangen sein, entweder per E-Mail an bauplatzbewerbung@sulzberg.de oder in Papierform per Post ans Rathaus. Sie können dort auch persönlich abgegeben werden. Nach dem 02.03.2025 zugestellte Anträge/Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Entscheidung über die Vergabe der Grundstücke an die Antragsteller erfolgt auf Basis der erzielten Bewertungspunkte. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden. 50 Punkte entfallen dabei auf ortsbezogene Kriterien, 50 Punkte auf soziale Kriterien. Zu den ortsbezogenen Kriterien zählen beispielsweise ein früherer oder aktueller Hauptwohnsitz in der Gemeinde, eine familiäre Bindung zum Ort (ortsansässige Verwandte 1. Grades), die aktive Mitgliedschaft in einer örtlichen Organisation (z.B. Verein), die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Gemeinde. Soziale Kriterien sind unter anderem die gegenwärtige Wohnsituation, das Vorhandensein minderjähriger Kinder oder von pflegebedürftigen/behinderten Angehörigen im eigenen Haushalt, sowie ehrenamtliches Engagement bei einem Träger der Katastrophenhilfe.
Mit den Bauplatzkriterien verfolgt der Markt Sulzberg das Ziel, den sozialen Zusammenhalt in der Gemeinde zu stärken und zu festigen. Die vorrangige Förderung junger, kinderreicher Familien dient dem Erhalt stabiler Bevölkerungsstrukturen in der Gemeinde. Das Punktesystem berücksichtigt die von der EuGH-Rechtsprechung vorgegebenen Grenzen und Rahmenbedingungen.