Straßen; Durchführung von Grün- und Gehölzpflege

Die Grün- und Gehölzpflege dient in aller Regel dem Freihalten des Lichtraumprofiles und der Pflege des Straßenbegleitgrüns. Die Sicht auf Schilder und Verkehrszeichen muss zu jeder Zeit sichergestellt sein.

Grünflächen können ihre nutzungsbezogenen, gestalterischen und landschaftsökologischen Aufgaben sowie ihre Bedeutung für das menschliche Wohlbefinden nur erfüllen, wenn sie gepflegt werden. Neben der unmittelbaren Sicherung der Straßenböschungen vor Erosion sorgen sie für eine landschaftsverträgliche Eingrünung und Gestaltung des Bauwerkes Straße. Durch die regelmäßige Grünpflege werden das Freihalten des Lichtraumprofils neben dem Verkehrsraum und die Sicht auf Verkehrszeichen und Schilder sichergestellt. Neben den verkehrlichen und betrieblichen Belangen sind auch die ökologischen Gesichtspunkte bei der Grünpflege zu berücksichtigen.

Die Flächen unmittelbar neben der Straße müssen intensiv gemäht werden, um eine ausreichende Sicht und ein entsprechendes Blickfeld für die Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und andererseits eine ordnungsgemäße Entwässerung der Verkehrsflächen sicherzustellen. Das Entfernen von schadhaften und kranken Pflanzen, das Beseitigen von Bäumen und Ästen nach Sturm- und Windbrüchen und die regelmäßige Pflege von Bäumen und Sträuchern im Straßenseitenraum gehören zur Gehölzpflege. Die weiter entfernten Rasen- und Gehölzflächen werden extensiv gepflegt, um der ökologischen Bedeutung der Straßenbegleitflächen Rechnung zu tragen. Bei der Gehölzpflege sind die Schutzbestimmungen zu Landschaftsbestandteilen und Arten zu beachten.

Für die Grünpflege an den Straßen sind verschiedene Behörden zuständig:

  • Gemeindestraßen und Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage: Gemeinde
  • Kreisstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage: Landkreise oder kreisfreie Stadt
  • Staatsstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage: Staatliche Bauämter
  • Bundesstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage: Staatliche Bauämter
  • Autobahnen:  Die Autobahn GmbH des Bundes
MARKT SULZBERG

Rathausplatz 4
87477 Sulzberg
Tel. 08376 9201-0
Fax. 08376 9201-40
info@sulzberg.de 
www.sulzberg.de 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
Montag:
15:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag:
16:00 – 18:00 Uhr

Verwaltungsfragen aller Art können Sie über die Behördennummer 115 klären. Sie ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

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