Schulwegdienste; Informationen zur Benennung oder Anmeldung
Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Schüler können sich als Schülerlotse und Schulbuslotse, Erwachsene ehrenamtlich als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter anmelden.
Die Staatsministerien des Innern und für Unterricht und Kultus empfehlen den Kommunen den Einsatz von Schülerlotsen und Schulweghelfern und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung den Einsatz von Schulbuslotsen und Schulbusbegleitern.
Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Mehrere Kommunen oder Aufgabenträger für die Schülerbeförderung können einen gemeinsamen Schulwegdienst einrichten. Vor Einrichtung eines Schulwegdienstes sind die Schule, der Elternbeirat, der Örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte, die Polizei und die örtliche Verkehrswacht zu hören. Die Landesverkehrswacht Bayern e. V. und die örtlichen Verkehrswachten werden die Kommunen bzw. Aufgabenträger unterstützen und, soweit möglich, die erforderlichen Ausrüstungen zu Verfügung stellen.
Schüler können im Schulwegdienst als Schülerlotsen und Schulbuslotsen eingesetzt werden. Für die freiwillige Mitarbeit als Schulweghelfer oder Schulbusbegleiter werden geeignete Erwachsene gesucht.
Schulweghelfer oder Schulbusbegleiter erhalten wetterfeste gelbe Warnkleidung und eine Kelle, damit Sie als solche erkennbar sind.
Eine Würdigung der Tätigkeit kann im Rahmen von Schulveranstaltungen oder ähnlichem in geeigneter Weise erfolgen. Für Ihren Einsatz im Ehrenamt können sie ggf. von der Gemeinde auch eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Während der Tätigkeit selbst, sowie auf dem direkten Weg zu Ihrem Einsatzort und zurück, genießen Schulweghelfer oder Schulbusbegleiter gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Diese Versicherung ist kostenlos.