Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte

Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.

Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.

Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.

MARKT SULZBERG

Rathausplatz 4
87477 Sulzberg
Tel. 08376 9201-0
Fax. 08376 9201-40
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www.sulzberg.de 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
Montag:
15:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag:
16:00 – 18:00 Uhr

Verwaltungsfragen aller Art können Sie über die Behördennummer 115 klären. Sie ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

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