Breitbandausbau
im Markt Sulzberg im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Der Markt Sulzberg beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der “Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)”.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf Schnelles Internet in Bayern veröffentlicht.
Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung
Der Markt Sulzberg führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Markt Sulzberg die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Der Markt Sulzberg behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 23.04.2021 beim Markt Sulzberg einzureichen.
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren:
Karte vorläufige Erschließungsgebiete (pdf)
Die Adressliste wird den teilnehmenden Netzbetreibern nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn roland.bauschmid@sulzberg.de.
Verpflichtungserklärung Geodaten (pdf)
Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis
Der Markt Sulzberg hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung
Der Markt Sulzberg ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Der Markt Sulzberg bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 25.09.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat der Markt Sulzberg für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.
Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Roland Bauschmid unter roland.bauschmid@sulzberg.de.
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (pdf)
Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.